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Ritalin wird oft zu schnell verschrieben: neue Behandlungsrichtlinie

Ritalin ist zweite Wahl! Ein Beschluss des GBA legt nun fest, dass Ritalin nur in besonders schweren Fällen, nach sorgfältiger verhaltensorientierter Behandlung und Abklärung verschrieben werden darf: http://www.bptk.de/show/4017503.html

Der GBA (gemeinsame Bundesausschuss) ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung) erstattet werden.

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